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Einzelschicksal Nr. 2 - Familie K.



Familie K. aus Altengronau besitzt im Aspen-/Hüttenweg ein etwa 1.600 qm großes Wiesengrundstück.
Dieses liegt außerhalb des Flächennutzungsplanes und kann deshalb nicht bebaut werden.
Zudem liegt das Grundstück im Überschwemmungsgebiet der Sinn und wird durch die regelmäßigen Winterhochwässer mehrmals im Jahr bis zu 1 Meter hoch überflutet.
Trotzdem behandelt die Gemeinde Sinntal dieses Wiesengrundstück wie Bauland und schickt Fam. K. im November 2000 Beitragsbescheide für einen (nicht vorhandenen) Kanalanschluß in Höhe von ca. 35.000,-- DM.
Fam. K. erhebt aus den bereits genannten Gründen Widerspruch und bittet die Gemeinde um Überprüfung der Angelegenheit.
Die Gemeinde schenkt den berechtigten Argumenten der Fam. K. keine Beachtung und erhält ihre Beitragsbescheide trotzdem aufrecht.
Nachdem Fam. K. die geforderten 35.000,-- DM nicht innerhalb der gesetzten 4-Wochen-Frist aufbringen kann, bittet sie die Gemeinde um Stundung und Ratenzahlung.

Das besagte Grundstück der Fam. K. liegt zwischen zwei gemeindeeigenen Grundstücken.
Plötzlich, im Jahre 2002 wurde in einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung der Ankauf von 1010 qm dieses Grundstückes durch die Gemeinde Sinntal beschlossen.
Jedoch war plötzlich keine Rede mehr von Bauland, das Grundstück wurde wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche bezeichnet, die Gemeinde zahlte der Fam. K. lediglich die übliche 1,00 DM für den qm Grünfläche.
Die Bescheide wurden der Fam. K. offensichtlich erlassen.
Das Grundstück wird heute durch die Gemeinde Sinntal als Kraftfahrzeugparkplatz bei Veranstaltungen auf dem angrenzenden Veranstaltungsplatz genutzt.

Durch die völlig ungerechtfertigten Beitragsbescheide in Höhe von 35.000,-- DM wurde die Fam. K. in eine solche Zwangslage versetzt, die der Gemeinde beim Ankauf des Grundstückes eine absolut übermächtige Ausgangsposition verschaffte.
Zudem mußte Fam. K. noch die Vermessungskosten für die Grundstücksteilung bezahlen, so daß mit Sicherheit von den etwa 1.000,-- DM Kaufpreis nichts mehr übriggeblieben ist.

Das Grundstück wurde der Fam. K. also mit völlig skrupellosen Wildwest-Methoden regelrecht abgejagt!


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