Presse 2003-10-28 VGH Kassel bestätigt die Rechtswidrigkeit...

Presseerklärung 28.10.2003 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Rechtswidrigkeit der Sinntaler Beitragsbescheide für „Vollkanalisation“!


Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Rechtswidrigkeit der Sinntaler Beitragsbescheide für „Vollkanalisation“!

Nachdem bereits im April 2003 das Frankfurter Verwaltungsgericht die Beitragserhebung für die „Vollkanalisation“ in Altengronau, Jossa, Neuengronau und Breunings für rechtswidrig erklärt hatte, hat jetzt das oberste hessische Verwaltungsgericht dieses Urteil bestätigt
und für nicht mehr anfechtbar erklärt!
Somit ist die Beschwerde der Gemeinde Sinntal gegen das Frankfurter Urteil abgeschmettert und letztinstanzlich festgestellt worden, daß die im November 2000 und danach in die betroffenen Ortsteile verschickten Beitragsbescheide für die sogenannte „Vollkanalisation“ aufgehoben und
die von den Bürgern geleisteten Beiträge zunächst zurückerstattet werden müssen.
Nach entsprechender Neukalkulation werden zwar alle Betroffenen wieder Bescheide erhalten, diese werden jedoch nach den vorliegenden Zahlen nur maximal 25 % der bisherigen Beitragshöhe betragen dürfen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung mit einer falschen Beitragssatzkalkulation.
Nachdem die Gemeinde in Ihrer Satzung vom Juni 2000 erstmalig alle Sinntaler Abwasseranlagen zu einer einzigen Anlage zusammengeführt hatte, wäre es rechtlich zwingend erforderlich gewesen, die angefallenen Kosten nicht nur auf die betroffenen vier Ortsteile, sondern solidarisch auf alle 12 Sinntaler Ortsteile umzulegen, so die Entscheidung der Kasseler Richter. Es soll damit erreicht werden, daß alle Anlieger innerhalb einer Gemeinde immer ungefähr gleiche Beiträge für ihren Kanalanschluß zu zahlen haben.
Bisher war dies so geregelt, daß Grundstücke, die bereits vor 30 Jahren angeschloßen wurden, die seinerzeit relativ niedrigen Kosten von etwa 1,-- bis 5,-- DM zu tragen hatten und dann nie mehr wieder veranlagt werden konnten.
Diejenigen jedoch, die ohne ihr eigenes Verschulden erst viele Jahre später angeschloßen wurden, wie jetzt in Altengronau und Jossa geschehen, hatten dann jedoch plötzlich 21,-- DM für die gleiche Leistung (nämlich den Kläranlagenanschluß) zu zahlen.
Durch diese vom Gericht bestätigte Globalberechnung wird diese ungerechte Situation entzerrt und die vom Gesetzgeber geforderte Beitragsgerechtigkeit nach dem Solidarprinzip hergestellt.

Die Altengronauer und Jossaer Bürger hatten sich seit November 2000 gegen insgesamt fünf überhöhte Beitragsbescheide gewehrt, die ihnen die Gemeinde abverlangte.
Nachdem eine Beitragsart im Gesamtvolumen von ca. 1 Mio DM bereits im letzten Jahr von der Gemeinde komplett zurückgenommen werden musste, ist somit auch diese zweite Beitragsart in dieser Form nicht mehr zu realisieren. Veranschlagt waren hierfür insgesamt 5,5 Mio DM, die von der Gemeinde rechtswidrig eingezogen wurden, und deren Rückzahlung nun zwingend erforderlich wird.


Die dritte Beitragsart, betreffend der Kläranlage in Jossa mit einem Gesamtvolumen von ca. 3,5 Mio DM wird mit Sicherheit vom Gericht in der gleichen Weise gegen die Gemeinde Sinntal entschieden werden, weil die zu Grunde liegende Kalkulation die gleichen Fehler aufweist, wie die vom Gericht jetzt bemängelte.
Somit, und das hat die IdBiS bereits im April 2001 angekündigt, fehlen der Gemeinde Sinntal kurzfristig 10 Mio DM in der Kasse.

Es ist zwar derzeit nur ein einzelner Gerichtsbeschluss, dieser ist jedoch von so grundlegender Bedeutung, dass der Ausgang der vielen noch anhängigen Klagen unserer Mitglieder schon jetzt klar zu unseren Gunsten entschieden ist.
Seit über einem Jahr wurden in der Angelegenheit „Sinntal“ keine Entscheidungen mehr getroffen,
weil alle Gerichte und andere Institutionen auf diese eine höchstrichterliche Entscheidung gewartet haben. So wird nun sicherlich Bewegung auf allen Gebieten entstehen. In den nächsten Tagen und Wochen ist mit vielen weiteren Entscheidungen in dieser Angelegenheit zu rechnen.

Das Gericht ist hier genau den Argumenten gefolgt, die die IdBiS und ihr Anwalt von Beginn an gegen diese ungerechten Bescheide vorgebracht hatte.
Für die IdBiS ist dies nach drei Jahren Kampf der große Durchbruch und eine Bestätigung für die Richtigkeit aller von uns seit Beginn der Auseinandersetzung aufgestellten Behauptungen.

Trotz aller gebetsmühlenartiger Behauptungen der Gemeinde, daß mit den Beiträgen alles seine Richtigkeit habe, wurde nun von uns der endgültige Beweis erbracht, daß bei der Veranlagung gravierende Fehler gemacht wurden, die zu den himmelsschreienden Ungerechtigkeiten geführt haben.
Der Gemeindevorstand ist mit den Widersprüchen der Beteiligten zu leichtfertig umgegangen und hat diese zu schnell mit einem Handstreich vom Tisch gewischt. Ob es nun vorsätzlich oder leichtfertig war, jedenfalls war es weit entfernt von jeglicher Bürgernähe.

Die IdBiS wird in der nächsten Woche eine Informationsveranstaltung abhalten, in der den Betroffenen weitere Einzelheiten, sowie das weitere Vorgehen bekanntgegeben werden.

Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung werden noch gesondert mitgeteilt werden.