Fallbeispiel - 1

„Erst wenn der Wind der Ignoranz und des Eigensinns sich dreht, wird die Luft zum Atmen wieder klar und rein für die Menschheit im Sinntal sein.“

An dieser Stelle möchte ich Ihnen, liebe Homepage Besucher, eine Geschichte (kein Märchen) erzählen:

Wir sind Eigentümer eines 1065qm Grundstücks in Sinntal - Altengronau, dieses liegt außerhalb des Flächennutzungsplanes und seit 1993 im Landschaftsschutzgebiet „Grund und Bergwiesen“. Ferner liegt es im Einzugsbereich der Sinn und wie die nachfolgenden Bilder belegen, auch in dem z.Zt. amtlich erfassten Überschwemmungsgebiet (Retentitionsraum der Sinn)
Im jährlichen Gebührenbescheid der Gemeinde wird es als „Stückländerei“ mit 1,80 DM Grundsteuer A geführt.
Selbstverständlich bewirtschaften wir dieses Grundstück nach naturschutzrechtlicher Vorgabe, d.h. gemäht wird erst ab Mitte Juni wegen der Schachbrettblumen die darauf wachsen. Danach wird im Spätsommer das saure Gras noch einmal gemulcht.
Dieses Grundstück wird jährlich 1-4 Mal vom Hochwasser überschwemmt und von uns immer wieder vom angeschwemmten Unrat befreit.
Auch der Versuch eine Streuobstwiese anzulegen, scheiterte an der ganzjährigen Nässe auf dem Grundstück.
Im Nov.2000 bekamen wir für dieses Grundstück die über die Grenzen von Sinntal hinaus bekannten Beitragsbescheide für Kanalbaumaßnahmen in Höhe von fast 22.000 DM.

Da es sich meiner Meinung nach ja nur um einen Irrtum handeln konnte, wurde ich bei unserem Bürgermeister vorstellig, mit dem Ergebnis: „diesen Scheiss“ in die Schublade zu legen.
Sicherheitshalber legte ich aber doch in der vorgegebenen Frist Widerspruch gegen die Bescheide ein.
Im März 2001 bekamen wir eine Stundungsverfügung, dass die Beiträge erst bei Verkauf (wem soll ich so eine saure Wiese andrehen??) oder Bebauung (die erst möglich sein wird, wenn die Sinn verrohrt wird!!) fällig werden.

Im Februar 2003 beantragte ich eine baurechtliche Prüfung durch das Kreisbauamt für ein Einfamilienhaus, unterkellert und mit Hochwasserschutzmauer an drei Seiten.
Der Antrag wurde von der Gemeinde befürwortet (!!!)(aus lauter Profitgier würden die auch ein AKW genehmigen)vom Bauamt aber aus den vorgenannten Gründen abgelehnt.
Auch wurde mir seitens des Bürgermeisters die Pfahlbauweise, wie sie z. B. am Bodensee zu bestaunen ist, empfohlen!!!

(Bis dahin hatte ich immer gedacht, eine Gemeinde sollte und wollte Schaden von ihren Bürgern fernhalten)

Eine nochmalige Nachfrage auf dem Bauamt des MKK verursachte nur ungläubiges Kopfschütteln aber auch einen Vorort Termin an diesem Grundstück mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Ergebnis: Grundstück liegt mindestens 4m außerhalb der Bebauungsgrenze.

„Aus der Demokratie entwickelt sich, wenn Freiheit im Übermaß bewilligt wird - die Tyrranei –

Nach der abgelehnten baurechtlichen Prüfung, forderte ich den Gemeindevorstand auf, die Bescheide zurück zu nehmen.
Dazu nahm der Gemeindevorstand am 17.06.03 wie folgt Stellung:besagtes Grundstück liegt aufgrund einer digitalen Abgleichung mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde nun nur noch mit 556,08qm
innerhalb des Flächennutzungsplan. Aus diesem Grund werden die Beitragsbescheide entsprechend verringert.
Eine neue Stundungsverfügung sollte mir in den >nächsten Tagen> zugestellt werden!!!!
Darauf warte ich schon über ein Jahr!!!

„Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, indem man sie ignoriert!!!!!“

Ich habe diese ganze Problematik immer wieder gebetsmühlenartig in nun bald 4 Jahren erfolglos mit verschiedenen Kommunalpolitikern aller Fraktionen mündlich, schriftlich oder telefonisch erörtert,
Mein Fazit: „Ein Mandat ist kein Orden, der ein für alle Mal vergeben wird und das ist gut so!“

Außerdem habe ich mich an die Kommunalaufsicht, den Landrat, die Naturschutzbehörde, sowie die Wasserbehörde gewandt und bin zu der Einsicht gekommen, dass mir letztendlich nur der gerichtliche Weg helfen kann, die ungerechtfertigten Bescheide los zu werden.

„Wer kämpft „kann“ verlieren, wer nicht kämpft „hat“ schon verloren. „ B.Brecht






ERGÄNZUNG Dezember 2004

Wir schreiben nun den 19. Dezember 2004 und die Willkür geht weiter......

Ende August 2004 wurde das“ Überschwemmungsgebiet an Jossa und Sinn“ endlich kartographisch dargestellt und im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Unser Bürgermeister sah sich nach 4 Monaten noch nicht genötigt diese Tatsache im Gemeindeblatt zu veröffentlichen.
Ende November (nach 4 Jahren) tagte der Anhörungsausschuss und befasste sich mit
verschiedenen „Sonderfällen“ Beitragsbescheide.
Endlich konnte ich meinen Fall darlegen und mit Rechtsanwalt Fischer erörtern.
Die Empfehlung des Anhörungsausschuss: „dem Widerspruch ist Abhilfe zu leisten“ weil ich durch die Beitragsbescheide in meinen Rechten behindert werde.
Diese Empfehlung wird seitens der Gemeindeverwaltung natürlich ignoriert.
Nein, man setzt noch einen drauf und verschickt auch noch 4 Tage vor Weihnachten für das unbebaubare Grundstück (Retentionsraum der Sinn, Naturschutzgebiet „Grund und Bergwiesen“) Strassenbeitragsbescheide in unzulässiger Höhe.

Wenn Willkür in den Worten herrscht, dann herrscht auch Willkür im DENKEN......

„ „Gott sei Dank“ geht diese Ära der verlogenen, dreisten, Bürger geißelnde und undemokratischen Kommunalpolitik im Januar zu Ende!!!!

„“Gerechtigkeit ist die feste Absicht, jedem zu geben was ihm von Rechts wegen zukommt, Ungerechtigkeit hingegen ist es, jemandem im Namen des Rechts etwas wegzunehmen, was ihm bei richtiger Auslegung des Rechts zustünde.....““


Und es lohnt sich doch zu kämpfen,
auch wenn der Weg gegen Willkür, Starrsinn und dreister, ausbeutender
Schlitzohrigkeit viel Nervenkraft, Zeit und Geld gekostet hat........!!!.

Die mir im Nov. 2000 zu Unrecht zugestellten Beitragsbescheide für
1. die Fertigstellung der Abwasserbehandlungsanlage Jossa,
2. den Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation,
3. und den Schaffensbeitrag
in Höhe von 22.274.63 DM
wurden Anfang 2005 von unserem neuen Bürgermeister Carsten Ullrich nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung des HStGB als nicht rechtens erklärt und zurück genommen.
Gleichzeitig wurde auch der mir im Dezember 2004 zugegangene Straßenanlieger-Beitragsbescheid in Höhe von 3.481,54 Euro berichtigt, in der Form für ein außerhalb liegendes Grundstück mit der daführ vorgeschriebenen Geschossflächenberechnung von 0,005/qm



"Klug ist nicht, wer keine Fehler macht, sondern der, der es versteht,
sie zu korrigieren."
Lenin



Nachtreten ist bekanntlich kein guter Stil, aber nach den erlebten 4 ½ Jahren Kommunalpolitik halte ich es für erforderlich, Missstände unserer so genannten demokratischen „REGIERUNG“ in Sinntal (die mir eher als Diktatur erschien) öffentlich anzuprangern bzw. für mich aufzuarbeiten.

Ich habe in dieser Epoche Nov. 2000 – Jan. 2005 jeglichen Glauben an eine funktionierende, bürgerfreundliche, bürgernahe Kommunalpolitik verloren.
Zukünftige Kommunalwahlen werde ich sehr kritisch begleiten, denn die von mir in der Vergangenheit gewählten, so genannten Bürgervertreter, haben bis auf einige wenige ihr durch uns Bürger gegebenes Mandat grob missachtet.

Ein Volksvertreter ist nicht nur für das verantwortlich was er tut,
sondern auch für das was er nicht tut.


Durch meine Politikverdrossenheit, die durch unsere Kommunalpolitiker entstand, (die verdrießlich machen), denke ich mittlerweile über eine Partei der Nichtwähler nach, damit in Sinntal wieder die Interessen der Menschen vertreten werden.

Die Kunst des Altbürgermeisters Heberling eine Sache so einseitig darzustellen, dass man alle anderen Seiten einer Sache vergisst, hat er in Vollendung zelebriert.
Ich empfand manchen seiner Auftritte eher als Drauftritte....

Dazu fällt mir ein altes Sprichwort ein:

Der HERR bekam einen Schnupfen, und alle DIENER mussten niesen.

Beim Thema Verwaltung, die sich stellenweise zu einer Macht gegen die verwalteten und ausgebeuteten Bürger formiert hat, sind sicher viele Menschen in Sinntal mit eigenen Erfahrungen gesegnet.

Bilder vom Hochwasser
Hochwasser  in Altengronau Hochwasser in Altengronau