Fallbeispiel - 6

Einzelschicksal Nr. 6 - Gewerbegrundstück der Frau U.


Frau U. aus Altengronau hatte von ihrem Vater ein Wiesengrundstück geerbt.
Als die Gemeinde vor Jahren das Gewerbegebiet „Am Elmacker“ plante, hatte sie sich entschlossen, trotz des damaligen Kaufangebotes der Gemeinde Sinntal, das 3.000 qm große Grundstück zu behalten, weil dies möglicherweise einmal für den im Ort ansässigen Gewerbe-betrieb des Sohnes gebraucht werden könnte.

Das Gewerbegebiet „Am Elmacker“ wurde durch die Gemeinde erschlossen.
Im Jahr 2000 erhielt Frau U. die Beitragsbescheide für Kanal- und Wasseranschluß, sowie für den Straßenbau.
Für Kanal- und Wasseranschluß wurden ihr knapp 115.000,-- DM abverlangt, für die Straße
sollte sie noch einmal ca. 65.000,-- DM bezahlen, also insgesamt 180.000,-- DM.
Das sind pro qm etwa 60,-- DM.

Über 2/3 der gesamten Flächen des Gewerbegebietes befinden sich im Besitz der Gemeinde, die diese Grundstücke schon seit Jahren für 40,-- DM pro qm inclusive aller Erschließungskosten anbietet und trotzdem auf den Flächen sitzenbleibt.

Nachdem Frau U. auch für ihr Wohnhaus einen nicht unbeträchtlichen Betrag an Beiträgen zu begleichen hatte, hätte sie um die enorm hohen Erschließungskosten begleichen zu können, ein Darlehen benötigt, dessen Rückzahlung jedoch nicht möglich gewesen wäre, weil das Grundstück, welches alleine mit 60,-- DM pro qm an Kosten belastet war, unverkäuflich war !!
Die konkurrierenden Gemeindegrundstück machten einen Verkauf in den nächsten Jahren absolut unmöglich.

Frau U. hat dann, um die Schulden von ca. 180.000,-- DM wieder loszuwerden, der Gemeinde das Grundstück zu einem „Schnäppchenpreis“ zum Kauf angeboten, die ihr das Grundstück dann auch abgekauft haben.

So ist Frau U. ihr Grundstück, das sie gerne behalten wollte, dann doch noch losgeworden !