Presse 2008-12-26 Verwaltungsgericht bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Sinntaler Beitragsbescheide !!

[26.12.2008] Verwaltungsgericht bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Sinntaler Beitragsbescheide!!


Groß war die Empörung in den Sinntaler Ortsteilen Altengronau, Breunings, Jossa und Neuengronau, als den Grundstückseigentümern im Januar 2007 zum wiederholten Male Kanalbeitragsbescheide in erheblicher Höhe ins Haus flatterten.

Seit Anbeginn der Sinntaler Veranlagungen im Jahr 2000 wehrt sich die Interessengemeinschaft der Beitragszahler erfolgreich gegen falsche Beitragsbescheide.
In diesem neuerlichen Fall vertrat sie sogar die Meinung, dass die rechtlichen als auch kalkulatorischen Fehler so wesentlich seien, dass es verantwortbar sei, die Zahlung der Bescheide diesmal komplett zu verweigern und Vollstreckungsschutz beim Verwaltungsgericht in Frankfurt zu beantragen.

Über 400 Sinntaler Grundstückseigentümer haben sich der IdBiS angeschlossen, über 500 Widersprüche verfasst und die Zahlung der Bescheide verweigert.
Insgesamt wurde der Gemeinde Sinntal so die Zahlung von über 1,6 Mio. Euro verweigert!

Um eine übermäßige Flut von Einzelklagen zu vermeiden, konnte man sich mit der Gemeinde Sinntal auf Musterverfahren einigen, über die, stellvertretend für alle Bescheide, geurteilt werden sollte.

Nach fast zwei Jahren nun, am 11. Dez. 2008, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt den betroffenen Grundstückseigentümern Recht gegeben und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche angeordnet.

In seiner Begründung sieht das Gerichtes ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sinntaler Beitragsbescheide. Als Grund nennt es erhebliche Anhaltspunkte, die dafür sprechen, dass die Beitragssatzkalkulation unzutreffend sein könnte und somit erhebliche Bedenken gegenüber der Entwässerungssatzung bestehen .

Somit bestätigt das Gericht die Auffassung der betroffenen Bürger und entbindet diese von einer Zahlung der Beitragsbescheide bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung, die in Prozessen um die Beitragsbescheide des Jahres 2000 bis zu 8 Jahre gedauert hatte.

Zu diesem Thema veranstaltet die IdBiS am Montag, 29. Dez. 2008 19.30 Uhr im Saal der Gaststätte Krone in Altengronau eine Infoveranstaltung, zu der sie alle Betroffenen und Interessierten herzlich einlädt.


Mit freundlichem Gruß

IdBiS – Hermann Vornwald