Über uns - Allgemein

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Wir sind eine Interessengemeinschaft von mittlerweile über 400 Mitgliedern, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen ungerechtfertigt hohe Beitragbescheide der Gemeinde Sinntal aus dem Jahre 2000 vorzugehen.

Die IG wurde Ende des Jahres 2000 gegründet.

Sprecher der IG ist Hermann Vornwald, Aspenweg 47, 36391 Sinntal-Altengronau
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Auslöser für die Gründung der IG waren Beitragsbescheide der Gemeinde Sinntal für die Kläranlage im Ortsteil Jossa, an die die Ortsteile Altengronau, Jossa, Neuengronau und Breunings angeschlossen sind.

Es handelt sich um insgesamt fünf Bescheidarten:

1. Kläranlagenbeitrag
2. Schaffensbeitrag
3. Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation
4. Verbessernde Erneuerung der Abwasser-Sammelleitungen
5. Verbessernde Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen

Hierbei muss unterschieden werden, dass die Grundstückseigentümer des „so genannten Ortskerns“ von Altengronau und Jossa bereits im Jahre 1999 einen Schlussbescheid für den Anschluss an die Kläranlage in Jossa erhalten hatten.
Im Nov. 2000 erhielten diese dann noch völlig unverhofft den Bescheid 3, 4 und 5. Der Bescheid über den Schaffensbeitrag entfiel, da es sich hier um bereits erschlossene Grundstücke handelt.

Die Grundstückseigentümer in den neu erschlossenen Straßenzügen in Altengronau und Jossa erhielten im Nov. 2000 alle fünf Bescheidarten.
Es handelt sich bei diesen Bürgern jedoch nicht um Neuanlieger, sondern um Altanlieger, die aber nach Lesart der Gemeinde bisher nicht über einen öffentlichen Kanal entwässerten, was zumindest in einigen Fällen strittig ist.

Praktisch über Nacht war für die so genannten „Neuanlieger“ im Hütten- und Aspenweg in Altengronau und „Waldsiedlung“ in Jossa der Erschließungs-Beitrag um fast das Doppelte gestiegen.

Grund hierfür war die neue Entwässerungssatzung, die die Gemeindevertretung Sinntal im Juni 2000 auf Drängen des Gemeindevorstandes beschlossen hatte.

Kostete ein Anschluss an die gemeindliche Sammelleitung bis zum 19.6.2000 noch 7,92 DM/m² Grundstücksfläche, so musste am Tag danach ein Beitrag von 13,19 DM DM/m² gezahlt werden.
Hinzu kam noch der Beitrag für die Kläranlage (2,48 DM/m² Grundstücksfläche) sowie für den Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation (4,41 DM/m²) – jeweils bezogen auf den Geschossflächenfaktor 0,8.

Das bedeutet einen Gesamtbeitrag von 20,08 DM/m² - gegenüber von vorher 10,40 DM/m². Für Gewerbebetriebe lag der Beitrag noch höher und zwar bis zu 24,00 DM/m², da hier der Geschossflächenfaktor höher ist.



Kanal Anschlusskosten Sinntal

Zusätzlich zu all diesen Beiträgen wurden ebenfalls e r s t m a l i g
in der Gemeinde Sinntal Beiträge für
a) verbessernde Erneuerung der Abwasser-Sammelleitungen und
b) verbessernde Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen
erhoben.
Was also bisher aus Gebühren usw. finanziert wurde, soll nun ebenfalls über Beiträge von den Bürgern "hereingeholt" werden, ohne Rücksicht darauf, ob diese die - zusätzlichen - finanziellen Belastungen tragen können oder nicht. Eine zwangsläufg durch diese Maßnahme erforderlich gewordene Gebührensenkung im Wasser- und Abwasser-Bereich blieb natürlich aus.
Bescheid a) schlug mit 0,21 DM/² Grundstücksfläche
Bescheid b) schlug mit 0,68 DM/² Grundstücksfläche
zu Buche.
Das machte zusammen noch einmal 0,89 DM/m² Grundstücksfläche.
Zahlbar von allen Grundstückseigentümern in Sinntal.
- Bescheid a) wurde vor der gerichtlichen Prüfung einseitig von der Gemeinde Sinntal außer Kraft gesetzt - (siehe bisheriger Verlauf)

Hatte man bei den Kläranlagenbescheiden die Investitionskosten nur auf die vier Ortsteile Altengronau, Jossa, Neuengronau und Breunings umgelegt, so wurden im Wasserbereich u. a. die Kosten für den neuen Hochbehälter des OT Sterbfritz voll auf die Grundstückseigentümer in ganz Sinntal umgelegt.



Zwangsläufig kam es durch diese unsozialen Beitragsbescheide zu finanziellen Härten, so sollte ein Rentnerehepaar mit ca. 1.500 DM Altersrente einen Beitrag von ca. 90.000 DM aufbringen, für Haus und – nicht einmal an die Kanalisation angeschlossene – Wiese. Kleinbetriebe wurden mit Beitragsbescheiden bis zu 350.000 DM belastet. Diese Summen werden in Kürze noch um den Beitrag für den zwangsläufig erforderlichen Straßenausbau erweitert.

Die Bürger des „Ortskerns“ von Altengronau und Jossa, die bereits über eine Kanalisation verfügten und mit dem Kläranlagen-Bescheid vom Mai 1999 darüber informiert wurden, dass ihr Grundstück nun an die betriebsfertige Anlage angeschlossen ist, bekamen den Bescheid über den Vorteil der erstmaligen Vollkanalisation.
Diese Beitragsart wurde e r s t m a l i g in der Geschichte der Gemeinde Sinntal geschaffen und erhoben, so dass zu dem Kläranlagenbeitrag von 2,48 DM/m² noch einmal ein Beitrag von 4,41 DM/m² hinzukam.

Mit diesem Beitrag sollen die Investitionskosten für die so genannten Verbindungssammler zwischen den Ortsteilen auf die Bürger abgewälzt werden, während diese Kosten von der Gemeinde Sinntal bisher (Klärbezirk Mottgers, Klärbezirk Sterbfritz) aus anderen Haushaltsmitteln aufgebracht wurden und nicht wie von seiten des Bürgermeisters immer wieder behauptet wird, von den Grundstückseigentümern dieser Ortsteile.

Im Jahre 1982 betrug der Kläranlagenbeitrag für die Nutzer der Kläranlage im Ortsteil Mottgers 0,50 DM/m², im Jahre 1999 bzw. 2000 mussten die Grundstückseigentümer in Altengronau und Jossa nun 6,89 DM/m²Grundstücksfläche bezahlen. Das ist fast das 14-fache.

Von Mandatsträgern der Gemeinde Sinntal wurde bestätigt, dass in der Vergangenheit zunächst 25 %, später 50 % der Investitionskosten auf die Grundstückseigentümer als beitragspflichtige Kosten umgelegt wurden.

Man hat damals offenbar immer die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürger im Auge behalten.

Im Jahre 2000 wurden nun 100 % der Gesamtkosten auf die vier Ortsteile umgelegt und sollten von den dortigen Grundstückseigentümern bezahlt werden.

Mit Beitragsgerechtigkeit innerhalb einer Großgemeinde hat dies jedoch nichts zu tun.