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Einzelschicksale Nr. 4 und 5 - Handwerksbetriebe U. und K.


Der Handwerker U. betreibt in Altengronau mit seiner Frau und zwei weiteren Mitarbeitern einen Handwerksbetrieb. Auf einem etwa 10.000 qm großen Gewerbegrundstück befinden sich auf etwa 1.500 qm die Gewerbehallen und das Wohnhaus. Der Rest der Fläche wird als Lagerflächen benötigt und auch als Hoffläche genutzt.

Für dieses Grundstück erhielt der Handwerker im November 2004 Beitragsbescheide in Höhe von ca. 240.000,-- DM für den Kanalanschluß, die innerhalb von 4 Wochen zu zahlen waren.
Für die anschließend durchgeführte grundhafte Erneuerung der Zufahrtstraße sollen nach Auskunft der Gemeinde noch einmal etwa 180.000,-- DM für dieses Grundstück fällig werden.

Auf der Suche nach einem entsprechenden Kredit wurde ihm von seiner Bank unterbreitet, daß für die Tilgung eines entsprechenden Darlehens eine Mindestrate von 4.000,-- DM monatlich notwendig sei, die dann über einen Zeitraum von fast 35 Jahren erbracht werden müßte !!!

Ebenso die Handwerkerfamilie K., deren Grundstück in der gleichen Straße etwa 13.000 qm
groß ist und von dem ebenfalls nur etwa 1/3 tatsächlich bebaut und der Rest auch als Lagerflächen genutzt wird.

Hier sind für den Kanalanschluß etwa 310.000,-- DM fällig geworden und für die noch ausstehenden Straßenbaubeiträge werden etwa 230.000,-- DM verlangt werden.

Auf Ersuchen beider Betriebe wurde ihnen zumindest die Möglichkeit einer Ratenzahlung eingeräumt. Bei 6 % Jahreszinsen jedoch sind alleine für Zinsen anfänglich im ersten Fall etwa 15.000,-- DM im zweiten Fall alleine etwa 19.000,-- DM fällig, wobei natürlich zusätzlich auch noch ein nicht unerheblicher Betrag getilgt werden muß.

Das ist Wirtschaftsförderung in Sinntal !!!

Hier werden Betriebe mutwillig in den Ruin getrieben !!!
Wie wollen kleine Handwerksbetriebe in der heute ohnehin schon schlechten wirtschaftlichen Gesamtsituation eine solche Belastung dauerhaft verkraften ?
Zunächst muß dieses Geld erst einmal erwirtschaftet werden !
Selbst wenn sie diese Beträge noch die ersten Jahre bewältigen können, werden die Betriebe jedoch in ihrer weiteren gesamten Handlungsfähigkeit dermassen eingeschränkt, daß Zukunftsinvestitionen nahezu ausgeschlossen sind !
Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sind dahin !
Die Betriebe sind dem Untergang gewidmet !!
VIELEN DANK - GEMEINDE SINNTAL !

Ergänzung 2007:


In den Fällen der Handwerker U und K wurden durch entsprechende IdBiS-Klagen und dadurch erzwungene neue Veranlagungen der Grundstücke im Jahr 2007 Beitragssenkungen um 35 bis 50 % erreicht!
Auch gegen die neuen, niedrigeren Bescheide wurde Widerspruch eingelegt, weil auch diese noch weit von einer gerechten Beitragsveranlagung in Sinntal entfernt sind!


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