Pressemitteilung 23.1.2004 - IdBiS empört sich über Frankfurter Urteile!
Bei der gestern stattgefundenen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt wegen der seit drei Jahren umstrittenen Beitragsbescheide hat das Gericht die Musterklage der IdBiS in allen vier Fällen abgewiesen.
So lautete heute früh die telefonische Mitteilung des IdBiS-Anwaltes Foerstemann.
Die Gründe hierfür sind noch nicht bekannt, die Begründung der Urteile wird erst in den nächsten Tagen zugestellt werden, und dann einer genauen Analyse unterzogen werden.
Die Interessengemeinschaft ist über diese Entscheidung schockiert und mehr als empört, zumal dem Gericht in der mündlichen Verhandlung eine Vielzahl von Argumenten erläutert und auch Beweise vorgelegt werden konnten, die dazu geeignet waren, die Rechtswidrigkeit der Bescheide zu belegen.
Im Laufe der Verhandlung war sogar die eine oder andere zustimmende Geste eines Richters zu beobachten, die den Argumenten durchaus bejahend folgen konnten.
Wie das Gericht zu der Auffassung gelangen konnte, daß beispielsweise die Bescheide für die Vollkanalisation rechtmäßig sein sollen, obwohl gerade in dieser Beitragsart in einem gleichgelagerten Fall erst vor wenigen Wochen der oberste „Hessische Verwaltungsgerichtshof“ unanfechtbar festgestellt hatte, daß gerade diese Bescheide rechtswidrig seien, ist den IdBiS-Vertretern absolut schleierhaft!
Dieser Beschluß wurde offensichtlich von den Richtern einfach ignoriert!
Oder wie zum Beispiel trotz vorgelegter Beweise für zu niedrige Grundflächendivisoren, doppelt abgerechneter Baustellen im Halb-Millionen-DM-Bereich und fehlender kalkulatorischer Pflichtabzüge trotzdem solche Bescheide für rechtmäßig erklärt werden konnten, obwohl diese den Bürgern wesentlich zu hohe Beiträge abverlangen, ist in den Kopf eines normal denkenden Bürgers einfach nicht mehr hineinzukriegen.
Es wird in den nächsten Tagen, nach Zustellung der schriftlichen Urteile, die Begründung zu prüfen sein. Danach werden dann entsprechende weitere Schritte besprochen und eingeleitet, die den Betroffenen dann doch noch zu Ihrem Recht verhelfen können.