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13.8.2003 Klarstellung der IdBiS


An den
Gemeindevorstand der Gemeinde
S i n n t a l

Betr.: Öffentliche Erklärung in den Kinzigtal-Nachrichten von heute

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zu Ihren Erläuterungen nehmen wir wie folgt Stellung:

Es ist für unsere Mitglieder geradezu eine Verhöhnung, wenn Sie nun den bereits vollkanalisierten sieben Ortsteilen mitteilen, daß der Gemeindevorstand lediglich eine Grundlage dafür schaffen wollte, daß die fünf teilkanalisierten Ortsteile für die Vollkanalisation selbst aufzukommen haben, so wie es auch in den bereits vollkanalisierten sieben Ortsteilen geschehen ist.

Sie müssten wohl selbst am Besten wissen, daß es bisher einen Beitrag für die „Vollkanalisation“ nie gegeben hat !!
Dieser wurde erstmalig mit der Satzung vom 20. Juni 2000 geschaffen und angewendet.
Wie will also ein Beitragszahler in den vollkanalisierten Ortsteilen jemals einen Beitrag zur Vollkanalisation geleistet haben, wenn es diesen Beitragssatz gar nicht gab ?

Ihre Behauptung, daß diese sieben Ortsteile nun für die Anlagen in Jossa und Züntersbach mitbezahlen werden ist zunächst richtig, vermittelt jedoch in dem Moment ein Zerrbild, in dem Sie behaupten, daß die „Vollkanalisierten“ ihre Beiträge hierfür bereits bezahlt hätten.

Unfairerweise verschweigen Sie, daß Beiträge zur Vollkanalisation dort überhaupt nie von einem einzigen Grundstückseigentümer abverlangt wurden.
Vielmehr war es doch so, daß alle anderen Beiträge wie „Schaffensbeitrag“ und „Kläranlagenbeitrag“ wie in der letzten HFA- und auch in der Gemeindevertretersitzung bekannt gegeben wurde, nur zu einem Anteil von 25 %, später 50 % an die betroffenen Beitragszahler weiterbelastet wurden.
Erst die Beitragsbescheide, die auf der Juni 2000-Satzung fußen, bürdeten den Betroffenen erstmalig die volle Last von 100 % der umlegungsfähigen Summe auf.
Dies führte dazu, daß alle „Vollkanalisierten“ bisher Komplettbeiträge zwischen etwa 1,-- DM in den frühen 70er-Jahren und etwa 10,-- DM noch bis zum Juni 2000 zu leisten hatten.
Die „Teilkanalisierten“ haben jedoch seit Juni 2000 zwischen 21,-- DM und 24,-- DM zu zahlen.
Dies ist eine Steigerung von über 100 % von heute auf morgen !!
Sie reden ständig von einer Gleichbehandlung aller zwölf Ortsteile, die Sie herzustellen haben.
Warum tun Sie es dann nicht? Oder finden Sie das gerecht?

Die restlichen 75 % bzw. 50 % der umgelegten Baukosten aus den Jahren bis 1999, die nicht über Beiträge eingeholt wurden, wurden durch die Gemeinde vorfinanziert und die Darlehen über die Abwassergebühren getilgt.
Diese Abwassergebühren wiederum wurden allen Sinntaler Grundstückseigentümern abverlangt, die an eine Voll- oder auch Teilkanalisation angeschlossen waren, also auch denen aus den Bezirken Jossa oder Züntersbach, die somit solidarisch an der Finanzierung der Abwasseranlagen in ganz Sinntal beteiligt wurden..
Diese Tatsache dürfte im Sinne einer wirklichen Aufklärung keinesfalls unterschlagen werden, sondern sollte zum besseren Verständnis derer dienen, die nun auch solidarisch ihre Gegenleistung zu erbringen haben.

Gerade diese von der Gemeinde betriebene Ungerechtigkeit von über die Jahre enorm gestiegenen Beiträgen soll durch die Rechtsprechung des VGH in Kassel beseitigt werden. Diese hat nämlich ganz deutlich klargestellt, daß es künftig nicht mehr zulässig sein soll, daß ein Altanlieger mit einem relativ niedrigen Beitrag, den dieser irgendwann einmal zu zahlen hatte, für immer an die jeweils neuesten Anlagen einer Gemeinde angeschlossen ist, ohne jemals wieder einen Beitrag hierfür zu zahlen.
Die Finanzierung aller Neuanlagen wurde bisher immer nur den Neuanliegern alleine aufgebürdet, was dazu führte, daß die Kosten für diese Neuanlieger mitunter nicht mehr zu tragen waren und zu besonderen Härten geführt hat. (Siehe Beispiel Jossa, Altengronau, etc.).

Vielmehr ist von der Rechtssprechung angedacht, die Altanlieger kontinuierlich über weitere, zusätzliche Beiträge in ihrem ehemaligen Grundbeitrag so anzuheben, daß ein gerechtes Niveau, welches sich dem der Neuanlieger annähern soll, erreicht wird.
Nur so sei es erreichbar, daß alle angeschloßenen Grundstückseigentümer zu gleichen Anteilen und somit gerecht an den Kosten einer Anlage beteiligt werden.

Das ist das Ziel und die Vorgabe des VGH, und an dieser Aussage, die übrigens in den Nachbarbundesländern längst gängige Rechtspraxis darstellt, hat sich entgegen Ihrer gemachten Aussage nichts geändert.

Daß Sie jetzt über die Medien mit halbwahren Erklärungen eine Hetzkampagne in den vollkanalisierten Ortsteilen gegen die „Teilkanalisierten“ lostreten, ist eine Ungeheuerlichkeit.
Es war sicher für alle Beteiligten schwer genug, in den letzten 30 Jahren immer wieder für ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu werben und das Zusammenwachsen der einzelnen, doch recht unterschiedlichen Ortsteile voranzutreiben.
Daß nun jedoch innerhalb weniger Tage dieser langwierige Prozeß von Ihnen in seinen Grundfesseln tief erschüttert wird, zeigt von äußerst schlechtem Stil und ist aus dem Munde eines Gemeindevorstandes einfach nicht zu verstehen.
Sie entfachen ein Feuer, ........
Dies ist sicher nicht im Sinne einer Gesamtgemeinde Sinntal und deren Bürger.
Also bitte, beenden Sie diese Hetzkampagne, - sofort!

Sie sollten endlich deutlich sagen, was wirklich los ist, worum es wirklich geht und damit aufhören, auf jeden Andersdenkenden und -sprechenden mit Schimpfkanonaden loszugehen.
Die von Ihnen titulierten „nebulösen Pressemitteilungen“ sind dies keineswegs und für die Bürger derzeit die einzige Möglichkeit an ehrliche Informationen zu kommen.
Das stünde eigentlich Ihnen zu !!

Kopie dieses Schreibens wird den Kinzigtal Nachrichten zur Kenntnis und Richtigstellung des heutigen Artikels übersandt.

IdBiS (Hermann Vornwald)


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