[21.2.2006] Verwaltungsgerichtshof erklärt Vollkanalisationsbescheide für hinfällig!
Als im Jan. 2004 die Klagen von Sinntaler Grundstücksbesitzern gegen die Vollkanalisationsbescheide vom
Nov. 2000 verloren gingen konnten sich diese mit dem Urteil nicht abfinden und beantragten die Zulassung
zur Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Diese Anträge wurden im März 2005 zugelassen und schon in der damaligen Begründung gab der Verwaltungs-gerichtshof deutliche Hinweise darauf, daß er die Richtigkeit der Frankfurter Urteile ernstlich in Zweifel zog.
Die Gemeinde Sinntal erkannte dies ebenfalls und reagierte im Sept. 2005 mit einer grundlegenden Änderung
ihrer Entwässerungssatzung, indem sie den Beitrag zur „Vollkanalisation“ rückwirkend zum 01.07.2000 komplett
aus der Satzung gestrichen hatte.
Somit hatte sie selbst der Beitragserhebung vom Nov. 2000 jegliche Rechtsgrundlage entzogen.
Dies hatte nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu würdigen und hat in der Konsequenz daraus am
31. Jan. 2006 offiziell alle anhängigen Verfahren für erledigt erklärt.
Die seinerzeitigen Frankfurter Urteile wurden für wirkungslos erklärt.
Die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten aller Instanzen wurden der Gemeinde Sinntal auferlegt !
Der Beschluß ist unanfechtbar !
Die IdBiS geht davon aus, daß nun auch die noch anstehenden, derzeit ruhenden Verfahren beim Verwaltungsgericht in Frankfurt kurzfristig beendet werden.
Damit ist nun auch offiziell die Veranlagung zur Vollkanalisation endgültig erledigt.
Soweit nicht schon geschehen, rät die IdBiS all ihren Mitgliedern, die seit dem 06. Nov. 2000 zu diesem Beitrag herangezogen wurden, die Rückzahlung dieser Beträge, einschließlich entstandener Zinsverluste von der Gemeinde zu verlangen. Diejenigen, die damit überfordert sind, können sich gerne jeden Montag um 19.30 Uhr entsprechende Tips beim wöchentlichen IdBiS-Treffen holen.
Mir freudigem Gruß
Hermann Vornwald
IdBiS – Interessengemeinschaft der Beitragszahler in Sinntal