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Pressemitteilung 29.7.2003 - Sinntaler Gemeindevorstand greift zu äußerst fragwürdigen Methoden!


In den Verwaltungsstreitverfahren von Sinntaler Bürgern gegen die Gemeinde Sinntal, wegen der umstrittenen Abwasserbescheide aus dem Nov. 2000, wurde bekannterweise im April 2003 vom Verwaltungsgericht Frankfurt ein von den Betroffenen lange ersehntes, positives Urteil gesprochen,
welches in der Folge für die Gemeinde eine Rücknahmeverpflichtung von Beitragsbescheiden in Höhe von fast 9 Mio DM bedeutet.
Außerdem gab das Verhalten des Sinntaler Gemeindevorstandes berechtigten Anlaß zu Zweifeln an seiner Gesetzmäßigkeit, weshalb die Staatsanwaltschaft Hanau derzeit gegen den kompletten Gemeindevorstand ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren Betruges führt.

In Anbetracht der Dramatik der Situation greift die Gemeinde nun zu immer drastischeren Mitteln um noch zu retten, was nach deren Ansicht noch zu retten ist.

Im Nachgang zu dem Urteil der Verwaltungsgerichtes Frankfurt hat die Gemeinde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Die Aussicht auf Erfolg tendierte jedoch gegen Null, weil das VG Frankfurt als Grundlage für seine Urteilsfindung ein
Urteil eben dieses Verwaltungsgerichtshofes herangezogen hatte.

Um die Chancen dieser Beschwerde zu erhöhen greift der Gemeindevorstand nun zu Methoden, die zweifelsfrei als kriminell zu bezeichnen sind:
Gestern wurde einem betroffenen Sinntaler Kläger vom Verwaltungsgerichtshof eine Kopie eines Schreibens des gemeindlichen Rechtsvertreters vom 22.07.2003 zugesandt, in dem die Gemeinde beim Gericht als Anlage Unterlagen und vermeintliche Bauprogramme der Gemeinde Sinntal einreichte, die sich nach genauerer Prüfung als falsch herausgestellt haben !!
Die Gemeinde überreicht hierin dem Gericht einen Plan des Sinntaler Gemeindegebietes, in dem dieses in drei verschiedene Kläranlagenbezirke aufgeteilt ist, obwohl gemeindeeigenes Satzungsrecht in Sinntal nur einen einzigen Kläranlagenbezirk festgeschrieben hat.
Genau aus diesem Sachverhalt hatte in dem gefällten Urteil das Verwaltungsgericht Frankfurt seine Entscheidung getroffen, und die Nichtigkeit der Vollkanalisationsbescheide beschlossen.
Außerdem überreichte der Anwalt der Gemeinde dem Verwaltungsgerichtshof zwei Bauprogramme zur Vollkanalisation, die bis heute nicht von der Gemeindevertretung beschlossen, und somit überhaupt nicht existent sind.
Offensichtlich versucht die Gemeinde nun, mit diesen Unterlagen eine gegenteilige Beweisführung anzutreten. Diese entbehrt natürlich jeder Rechtsgrundlage, die Hintergründe und Motive für ein solches Verhalten sind für uns nicht erklärbar.

Der Rechtsanwalt der betroffenen Kläger sieht in der Vorlage dieser falschen, bzw. nicht existierenden Unterlagen einen glatten Rechtsbruch und erwägt, dem bereits laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eine weitere Strafanzeige wegen Urkundenfälschung bzw. falscher, uneidlicher Aussage hinzuzufügen.

Nach Gesprächen mit einigen Sinntaler Gemeindevertretern ist auch in deren Kreis das blanke Entsetzen ausgebrochen. Der Gemeindevorstand arbeitet mit Unterlagen, die nie durch die Gemeindevertretung verabschiedet wurden.
Als Folge aus der gerichtlichen Niederlage versucht der Gemeindevorstand nun in der Gemeinde-vertretersitzung am kommenden Montag eine erneute Satzungsänderung durchzupauken, die nun dafür sorgen soll, daß die im Juni 2000 eingeführte „Globalberechnung“, die seinerzeit als das alleinig seligmachende und Rechtssicherheit bringende Instrument verkauft wurde, wieder rückgängig machen soll, damit doch noch die Beitragsbescheide „gerettet“ werden können. Außerdem wird der Gemeindevorstand eben diese Bauprogramme zur Verabschiedung vorlegen.
Ob dies nach den ganzen Vorfällen noch gelingen wird, ist äußerst fraglich.
Die Parlamentarier fühlen sich übergangen und auch überfordert, in dem Wissen um die neuerlichen Fehler in der zu verabschiedenden Satzung fällt Ihnen eine erneute Zustimmung nicht leicht.

Zu diesem Zweck fand bereits am Montag, 28. 07.2003 eine vom Gemeindevorstand organisierte Informationsveranstaltung für die Gemeindevertreter statt, bei der diese wieder einmal auf Linie getrimmt werden sollten. Hierzu war extra der Sinntaler Rechtsvertreter vom Hess. Städte- und Gemeindebund, Hr. Jahn angereist und versuchte, den Gemeindevertretern wieder das zu „verkaufen“, was er Ihnen im Frühjahr 2000, ebenfalls in einer organisierten Infoveranstaltung auszureden hatte. - So ganz scheint ihm dies jedoch nicht gelungen zu sein.

Zumal diese „neue“ alte Satzung in der Eile des Gefechtes, so von Fehlern übersät ist, daß ein Heilen der 2000-er Bescheide ausgeschlossen ist, sondern eher durch noch mehr Fehler und Durcheinander die Möglichkeit auf ein Unterliegen der Gemeinde in den noch ausstehenden Prozessen eher größer werden würde.
Es soll erstmalig in der Geschichte Sinntals satzungsrechtlich festgeschrieben werden, daß künftig kein einheitlicher Beitrag mehr für einen Kanalanschluß zu zahlen ist, sondern die Bürger in Sterbfritz etwa 9,70 DM, die in Jossa/Altengronau etwa 19,70 DM und die in Züntersbach etwa 23,50 DM pro m² für einen Kanalanschluß zu zahlen haben.
Darüber hatte die IdBiS im Vorfeld die Gemeindevertreter informiert, offensichtlich konnte Hr. Jahn vom HSGB und der Bürgermeister die gestellten Fragen nicht zur restlosen Zufriedenheit beantworten und somit nicht alle Bedenken ausschalten.
Die Unsicherheit bei den Gemeindevertretern wird immer größer.
Immerhin soll dies nun die sechste neue Entwässerungssatzung, bzw. –änderung in den letzten drei Jahren werden – das verunsichert zu Recht.

Es wird also spannend werden, in der Auschußsitzung am Donnerstag, bzw. in der Gemeindever-tretersitzung am kommenden Montag.

Die IdBiS ist über das Verhalten des Gemeindevorstandes ebenfalls äußerst empört.
Es ist skandalös und bürgerfeindlich, führt zu immer mehr Verunsicherung und nimmt immer groteskere Züge an, die man von einer verantwortungsvollen Gemeinde nicht erwarten dürfte.
Die IdBiS befürwortet die Strafanzeige der Betroffenen.
Nach der Gemeindevertretersitzung am kommenden Montag werden wir die Aussichten eines Normenkontrollverfahrens durch unseren Anwalt prüfen lassen und dies gegebenenfalls einleiten, damit endlich und endgültig über diese leidliche Satzung entschieden wird.
Wenn die Gemeinde dann unter Umständen alle Bescheide „vernichtet hat“, hat sie sich diesen Umstand selbst zuzuschreiben. Sie hatte nun wirklich 2 ¾ Jahre Zeit eine vernünftige Lösung zu suchen, die ihr zumindest einen fairen Beitrag gesichert hätte.
Diese Chance wird nach dem Normenkontrollverfahren nicht mehr bestehen.


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